65. Mehrere Athletinnen erzählten gemäss SSI, die angeschuldigte Person habe sie oder andere Athletinnen manchmal ignoriert, wenn sie eine Übung beziehungsweise ein Element nicht korrekt ausgeführt hätten. Die angeschuldigte Person habe dies sinngemäss bestritten beziehungsweise sei auf den Vorhalt wenig eingegangen.