Auch die Überlegung, die Athletinnen würden sich daran gewöhnen, rechtfertige nicht, angeschrien zu werden. Wenn eine Trainerin ausnahmsweise Athletinnen anschreie oder mit unschönen Worten bezeichne, wäre gemäss Ansicht von SSI besonders wichtig, dass eine Auseinandersetzung mit dem Ziel, die pädagogische Beziehung wieder herzustellen, stattfinde. Dies sei nicht geschehen. Bei ihren Ausführungen stützt sich SSI auf die Kriterien von BRASSARD et al. und sieht in diesem Verhalten der angeschuldigten Person die Dimensionen Demütigung, emotionale Kälte, altersunangemessene Forderungen und psychische Vernachlässigung bestätigt.