53. SSI erachtet als erwiesen, dass die Stimmung in der Halle abhängig von der Laune der angeschuldigten Person sei. Die Athletinnen wüssten nicht, was sie jeweils erwarte, wenn sie zum Training erschienen. Gemäss den Beschreibungen gebe es dabei saisonale Schwankungen. Es spiele eine Rolle, ob ein AK-Test beziehungsweise ein Wettkampf bevorstehe oder nicht. Die angeschuldigte Person habe eingeräumt, gegenüber einer Athletin gewisse unsensible Äusserungen getätigt zu haben, habe diese allerdings leicht anders dargestellt als anlässlich der Befragungen geschildert.