12 unvollständig, ungeliebt, unerwünscht, bedroht oder beachtet nur zur Befriedigung der Bedürfnisse anderer Personen. Dabei unterscheiden BRASSARD et al. sechs Dimensionen psychischer Gewalt: Demütigung, Bedrohung, Ausbeutung/altersunangemessene Forderungen, emotionale Kälte, Isolierung sowie physische/psychische Vernachlässigung. 2. Launenhaftigkeit der angeschuldigten Person