51. SSI betont im Untersuchungsbericht, während der Dauer des Untersuchungsverfahrens sowie der Tätigkeit der angeschuldigten Person als Cheftrainerin hätten zwei Lager an Athletinnen beziehungsweise Eltern bestanden. Einerseits wurde die angeschuldigte Person und ihre Methoden unterstützt, andererseits wurde sie und ihr Verhalten als problematisch erachtet. Dabei weist SSI darauf hin, dass die Aussagen aus dem unkritischen Lager diejenigen aus dem kritischen Lager nicht widerlegen würden. SSI geht zudem davon aus, dass die Eltern - bewusst oder unterbewusst - eine Rolle in der bestehenden Problematik eingenommen hätten.