44. Im Anschluss wurden zunächst die Zeug:innen befragt, wobei D._____ nicht erschien. Anschliessend fand die Befragung der Parteien durch das Gericht statt. Die Parteien erhielten sowohl bei den Zeug:innen- als auch bei den Parteibefragungen jeweils Gelegenheit, Ergänzungsfragen zu stellen, womit das Schweizer Sportgericht dem prozessualen Antrag Ziff. 9 von SSI stattgab.