43. Die angeschuldigte Person bestätigte, den Untersuchungsbericht zur Kenntnis genommen zu haben und liess durch ihren Rechtsvertreter an den Anträgen in der Stellungnahme vom 20. September 2024 festhalten. Zudem beantragte sie, es seien keine weiteren Personen, wie von SSI in Ziff. 4 ihrer Anträge beantragt, zu befragen, wobei eventualiter, soweit dem prozessualen Antrag Ziff. 4 von SSI stattgegeben werde, auch Athletinnen und/oder Eltern aus den Familien P._____, Q._____ und O._____ zu befragen seien.