9. Es sei zugunsten der Stiftung Swiss Sport Integrity durch A._____ zu begleichender Ersatz der Parteikosten zu sprechen. Eventualiter: Es seien keine Parteikosten zulasten der Stiftung Swiss Sport Integrity zu sprechen. 10. Der Entscheid des Schweizer Sportgerichts sei im Sinne von Art. 6.3 Abs. 2 Ethik- Statut zu veröffentlichen, unter namentlicher Nennung von A._____. 11. Swiss Olympic sei mit dem begründeten Entscheid des Schweizer Sportgerichts zu bedienen. 12. Das Bundesamt für Sport sei durch das Schweizer Sportgericht (ausschliesslich) mit dem Dispositiv deren Entscheids zu bedienen.