Es sei A._____ für die Dauer von drei Jahren jegliche Tätigkeit als Organmitglied eines Sportvereins oder -verbands zu untersagen. 6. Es sei gegenüber A._____ eine Geldbusse in Höhe von CHF 1'000 auszusprechen. 7. Ein Teil der Kosten des Untersuchungsverfahrens vor der Stiftung Swiss Sport Integrity im Betrag von CHF 2'000 sei A._____ zu überbürden. 8. Die Kosten des Verfahrens vor dem Schweizer Sportgericht seien A._____ aufzuerlegen. Eventualiter: Der Stiftung Swiss Sport Integrity seien keine Verfahrenskosten aufzuerlegen. 9. Es sei zugunsten der Stiftung Swiss Sport Integrity durch A.__