3. Es sei gegen A._____ eine teilbedingte Sperre von drei Jahren betreffend das Trainieren minderjähriger Athlet:innen zu verhängen. Mindestens bis zur Vorlage des Nachweises gemäss materieller Antrag Ziff. 2.3 sei ihr zu verbieten, in der Schweiz minderjährige Athlet:innen zu trainieren. 4. Es sei A._____ zu verpflichten, ab Wiederaufnahme der Tätigkeit als Trainerin sowie anschliessend quartalsweise gegenüber dem Schweizerischen Turnverband nachzuweisen, für die Dauer von mindestens zwei Jahren ein das Erlernte