In materieller Hinsicht: 1. Es sei durch das Schweizer Sportgericht durch A._____ begangene Verstösse gegen die Art. 2.1.1 und 2.1.2 Swiss Olympic Ethik-Statut des Schweizer Sports sowie Art. 6 Ethik-Charta für den Schweizer Sport von Swiss Olympic festzustellen. 2. Es sei A._____ zu verpflichten, auf eigene Kosten ein Coaching von mindestens 30 Stunden zu absolvieren, in welcher sie das eigene Verhalten als Trainerin sowie die angewandte psychische Gewalt gegenüber Minderjährigen im Leistungssport reflektiert, dabei sei: 2.2 [recte 2.1] A.__