"In prozessualer Hinsicht: 4. Es seien die im vorliegenden Bericht anonym auftretenden Personen 'Anonym 3' sowie die Mutter von 'Anonym 1' nach vorgängiger Rücksprache mit Swiss Sport Integrity sowie unter fortgesetzter Wahrung der Anonymität durch das Schweizer Sportgericht zum Sachverhalt, insbesondere zum Umgang von A._____ mit den Athletinnen des X._____, zu befragen. 9. In Bezug auf die Anträge in prozessualer Hinsicht sei der Stiftung Swiss Sport Integrity die Gelegenheit einzuräumen, Ergänzungsfragen an die erwähnten Personen zu stellen. In materieller Hinsicht: 1.