40. Zu Beginn der Verhandlung bestätigten die Parteien, sie hätten keine Einwände gegen die Zusammensetzung des Gerichts und gegen die Aufzeichnung der Verhandlung, keine weiteren Einwände und keine Vorfragen. 41. Im Anschluss hatten die Parteien Gelegenheit, ihre Ausführungen und Argumente vorzutragen. 42. Im Rahmen ihres Plädoyers stellte SSI fest, ihren Anträgen Ziff. 1-3 und Ziff. 5-8 des Untersuchungsberichts sei stattgegeben worden, und hielt noch an den folgenden Anträgen fest: