37. Am 8. Januar 2025 reichte die angeschuldigte Person ihre Stellungnahme zur Stellungnahme von SSI vom 27. November 2024 ein, wobei sie insbesondere vermerkte, dass "die grundsätzliche Anwendbarkeit des Ethik-Statuts auf angebliche Vorfälle, die sich nach dem 1. Januar 2022 ereignet haben sollen, unbestritten [ist]." 38. Mit Verfügung vom 10. Januar 2025 verlängerte der Direktor das Verfahren um zwei Monate bis am 26. Februar 2025. 4 Reglement betreffend das Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht vom 1. Juli 2024 (VerfRegl).