Kontaktinformationen der Zeug:innen bekannt zu geben. Gleichzeitig lud das Schweizer Sportgericht die angeschuldigte Person ein, bei Bedarf bis am 10. Januar 2024 zur Stellungnahme von SSI vom 27. November 2024 Stellung zu nehmen. 36. Mit Schreiben vom 30. Dezember 2024 reichte SSI die von ihr geforderten Kontaktinformationen der Zeug:innen ein. Gleichentags reichte die Rechtsvertretung der angeschuldigten Person die von ihr geforderte Adresse der Zeugin ein. Daraufhin lud das Schweizer Sportgericht mit Schreiben vom 6. Januar 2025 die Zeug:innen zur Hauptverhandlung ein.