Mit Verfahrensverfügung vom 23. Dezember 2024 wurden die Parteien zur Hauptverhandlung am 16. Januar 2025 in Zürich eingeladen und unter anderem über den Ablauf der Verhandlung sowie über die Folgen eines unentschuldigten Fernbleibens, über die Aufzeichnung und den Ablauf der Verhandlung informiert. Zudem beschloss das Gericht unter Berücksichtigung der Stellungnahme von SSI vom 27. November 2024, die Zeug:innen D._____, N._____, H._____, Patrik Noack, und O._____ im Rahmen der Hauptverhandlung zu befragen, wobei das Schweizer Sportgericht SSI und die angeschuldigte Person aufforderte, die