32. Am 18. November 2024 erliess der Direktor im Namen des Gerichts eine Verfahrensverfügung unter anderem in Bezug auf die Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit des Schweizer Sportgerichts, wobei die Parteien gebeten wurden, die Verfügung bis zum 28. November2024 zu unterzeichnen. Mit gleicher Verfügung wurde SSI aufgefordert, innert Frist bis zum 28. November 2024 den Antrag zu begründen, dass ein ergänzendes Prüfverfahren durchzuführen sei, sowie Stellung zur Anwendbarkeit des Ethik-Statuts zu nehmen. Die angeschuldigte Person wurde aufgefordert, innert derselben Frist eine Vollmacht der Rechtsvertretung nachzureichen.