Des Weiteren wurde dem STV als nationaler Sportverband und den Personen, welche einen Ethikverstoss geltend machen, eine Frist von 10 Arbeitstagen gesetzt, um die Parteistellung in vorliegendem Verfahren beantragen zu können. Schliesslich wurden die Parteien darüber informiert, dass sie bis zum 16. September 2024 das Recht hätten, in schriftlicher oder mündlicher Form Stellung zu nehmen sowie Anträge zu stellen. 30. Mit E-Mail vom 30. August 2024 teilte der STV dem Schweizer Sportgericht mit, dass auf eine Parteistellung verzichtet werde.