7 8. Die Kosten des Verfahrens vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports seien A._____ aufzuerlegen. Eventualiter: Der Stiftung Swiss Sport Integrity seien keine Verfahrenskosten aufzuerlegen. 9. Es sei zugunsten der Stiftung Swiss Sport Integrity durch A._____ zu begleichender Ersatz der Parteikosten zu sprechen. Eventualiter: Es seien keine Parteikosten zulasten der Stiftung Swiss Sport Integrity zu sprechen. 10. Der Entscheid der Disziplinarkammer des Schweizer Sports sei im Sinne von Art.