___ zu verpflichten, ab Wiederaufnahme der Tätigkeit als Trainerin sowie anschliessend quartalsweise gegenüber dem Schweizerischen Turnverband nachzuweisen, für die Dauer von mindestens zwei Jahren ein das Erlernte fortführendes, regelmässiges, geeignetes Coaching für das Trainieren minderjähriger Athlet:innen in Anspruch zu nehmen (inklusive regelmässiger direkter Überwachung am Trainingsort); sie sei dabei zu verpflichten, die Geeignetheit der/des Coach:in bzw. Coachings vom Schweizerischen Turnverband vorab prüfen und die Aufnahme der Tätigkeit als Trainerin damit zusammenhängend bewilligen zu lassen. 5. Es sei A.__