Mindestens bis zur Vorlage des Nachweises gemäss materieller Antrag Ziff. 2.3 sei ihr zu verbieten, in der Schweiz minderjährige Athlet:innen zu trainieren. 4. Es sei A._____ zu verpflichten, ab Wiederaufnahme der Tätigkeit als Trainerin sowie anschliessend quartalsweise gegenüber dem Schweizerischen Turnverband nachzuweisen, für die Dauer von mindestens zwei Jahren ein das Erlernte fortführendes, regelmässiges, geeignetes Coaching für das Trainieren minderjähriger Athlet:innen in Anspruch zu nehmen (inklusive regelmässiger direkter Überwachung am Trainingsort);