Swiss Olympic Ethik-Statut des Schweizer Sports sowie Art. 6 Ethik-Charta für den Schweizer Sport von Swiss Olympic festzustellen. 2. Es sei A._____ zu verpflichten, auf eigene Kosten ein Coaching von mindestens 30 Stunden zu absolvieren, in welcher sie das eigene Verhalten als Trainerin sowie die angewandte psychische Gewalt gegenüber Minderjährigen im Leistungssport reflektiert, dabei sei: 2.1 A._____ zu verpflichten, vorliegenden Untersuchungsbericht sowie den Entscheid der Disziplinarkammer des Schweizer Sports der/dem betreffenden Coach:in vorzulegen.