3. Es sei durch die Disziplinarkammer des Schweizer Sports ein ergänzendes Prüfverfahren durchzuführen. 4. Es seien die im vorliegenden Bericht anonym auftretenden Personen 'Anonym 3' sowie die Mutter von 'Anonym 1' nach vorgängiger Rücksprache mit Swiss Sport Integrity sowie unter fortgesetzter Wahrung der Anonymität von der Disziplinarkammer des Schweizer Sports zum Sachverhalt, insbesondere zum Umgang von A._____ mit den Athletinnen des X._____, zu befragen. 5. Es sei die ehemalige Balletttrainerin des X.__