__ das Training verlassen habe; • die angeschuldigte Person habe eine Athletin, die aufgrund des Schreiens und Schikanierens durch die angeschuldigte Person habe weinen müssen, auf die Toilette geschickt, um sich "auszuweinen", wobei man das Schluchzen der Athletin von der Toilette bis in die Halle gehört habe, und • die angeschuldigte Person habe anlässlich eines Wettkampfes in V._____ eine Athletin mit ukrainischer Herkunft äusserst aggressiv auf russisch angeschrien. B. Verfahren vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports