23. Anlässlich ihrer Befragung durch SSI vom 25. November 2022 und 5. Dezember 2022 verlangte die angeschuldigte Person Akteneinsicht, welche ihr mit Verfügung vom 28. Dezember 2022 gewährt wurde. Mit Eingabe vom 27. Februar 2023 nahm die angeschuldigte Person Stellung zum bisherigen Untersuchungsergebnis und stellte dabei den Antrag das gegen sie laufende Verfahren einzustellen und ein Verfahren wegen Ethikverstössen gegen H._____ zu eröffnen. 24. Die angeschuldigte Person führte in ihrer Aussage aus, sie sehe sich als wichtige Bezugsperson für die Athletinnen. Sie betonte, ihr seien Ehrlichkeit, Vertrauen und Disziplin wichtig.