18. Die angeschuldigte Person wies die gegen sie erhobenen Vorwürfe in ihrer Stellungnahme vom 22. September 2022 über ihre Rechtsvertretung zurück, erklärte sich mit der vorläufigen Massnahme jedoch einverstanden, allerdings unter Ausschluss der "übrigen Interessierten". Daraufhin hielt SSI mit Verfügung vom 29. September 2022 an der vorläufigen Massnahme fest, strich jedoch die Öffnung der Halle gegenüber "übrigen Interessierten" aus der vorläufigen Massnahme.