Es seien seitens der angeschuldigten Person unsensible und teils gefährliche Aussagen zum Körpergewicht und zum Essverhalten der Gymnastinnen getätigt worden. Athletinnen seien gegen ihren klar erkennbaren Willen gefilmt worden. Es sei von Trainingsmethoden berichtet worden, bei denen Athletinnen in drei Reihen aufgestellt werden. Habe eine Gymnastin das erwartete Leistungsniveau nicht abrufen können, habe sie eine Reihe nach hinten rücken müssen.