Die Vorwürfe betrafen auch hier das Verhalten der angeschuldigten Person, ihre unsensiblen Äusserungen das Gewicht der Athletinnen betreffend, das Anschreien von Athletinnen und Hilfstrainerinnen sowie der Umstand, dass Athletinnen ausgeschlossen und Familien zum Schweigen gebracht würden, wenn Athletinnen oder deren Eltern sich kritisch betreffend die angeschuldigte Person äusserten. Im X._____ herrsche eine Angstkultur, bei der die Athletinnen wüssten, dass sie «bestraft» würden, wenn die Eltern sich bei der angeschuldigten Person beschwerten. 1. Vorabklärungen