für die Untersuchung im Fall Alina I._____ eingesetzt worden. 12. Am 23. und 25. Juni sowie am 5. Juli 2022 wurde die von D._____ eingereichte Meldung durch sie ergänzt. Sie reichte ein Video ein, auf welchem im Hintergrund angeblich hörbar sei, wie die angeschuldigte Person in der Halle gegenüber den Athletinnen die Intelligenz von Kindern in der Schweiz und das Schweizer Bildungssystem hinterfrage. Ebenso ergänzte D._____ ihre Meldung bezüglich eines Vorfalls, der sich bei der Qualifikation der Jugend P2/P3 stattgefunden habe. Dabei habe die angeschuldigte Person zu G._____ gesagt, sie solle ihre Sachen packen, da sie geweint habe.