_ führte weiter aus, sie habe am 2. Juni 2022 dem Vorstand des X._____ per E-Mail einen Vorfall vom Vortag gemeldet, an welchem die angeschuldigte Person bereits fünf Minuten nach Trainingsbeginn ausgerastet sei und Athletinnen angeschrien habe, weil sie mit dem Trainingsablauf, den D._____ durchgeführt hatte, nicht zufrieden gewesen sei. Nachdem die angeschuldigte Person gegenüber D._____ lauthals Vorwürfe zu erheben begonnen habe, habe D._____ das Training verlassen, weil sie sich und die Athletinnen nicht länger dieser Situation habe aussetzen wollen.