Sie habe daraufhin G._____ gesagt, sie solle ihrer Mutter sagen, sie sei für diese Sportart nicht geeignet. D._____ führte weiter aus, sie habe am 2. Juni 2022 dem Vorstand des X._____ per E-Mail einen Vorfall vom Vortag gemeldet, an welchem die angeschuldigte Person bereits fünf Minuten nach Trainingsbeginn ausgerastet sei und Athletinnen angeschrien habe, weil sie mit dem Trainingsablauf, den D._____ durchgeführt hatte, nicht zufrieden gewesen sei.