10. Ebenfalls am 10. Juni 2022 erstattete die damalige Balletttrainerin des X._____, D._____, Meldung bei der SSI. Dabei berichtete sie, eine 12-jährige Athletin, E._____, sei am 10. Februar 2022 von der angeschuldigten Person angeschrien worden, bis sie geweint habe. Ebenso führte D._____ in der Mitteilung aus, sie habe bereits am 27. April 2022 gegenüber dem Vorstand des X._____ eine Mitteilung gemacht. In dieser Mitteilung hatte D._____ unter anderem deponiert, die angeschuldigte Person habe die Athletin F._____ wiederholt als "Psycho" bezeichnet. Auch sei die damals 8-jährige G.__