Nicht nur gegenüber den Athletinnen soll sich die angeschuldigte Person herablassend geäussert haben, sondern auch gegenüber deren Eltern. Ebenso soll sie sich den Athletinnen gegenüber missbilligend über die Körper und das Gewicht geäussert haben. Der angeschuldigten Person wird nachgesagt, sie habe Athletinnen Übungen viele Male wiederholen lassen, bis diese hätten weinen müssen.