{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-02-26", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-15_2025-02-26.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-15---Entscheid-vom-26-02-25_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "3a6fd70cca3d57cce2319ba771b4ebf8"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/15"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 26.02.2025 SSG 2024/E/15"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 26.02.2025 SSG 2024/E/15"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 26.02.2025 SSG 2024/E/15"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:17:00", "Checksum": "5e71bca070fe96bc0783ac2479a2e890", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 26.02.2025 SSG 2024/E/15\n\n 6\n6. Es sei der Vorstand des X._____, vertreten durch N._____, zum Sachverhalt, insbesondere zu seiner Kenntnis vom Umgang von A._____ mit den Athletinnen des\nX._____ zu befragen.\n7. Es sei das Vorstandsmitglied H._____, zum Sachverhalt, insbesondere zu seiner\nKenntnis vom Umgang von A._____ mit den Athletinnen des X._____ zu befragen.\n8. Es sei Dr. Patrik Noack zum Sachverhalt, insbesondere zu seiner Kenntnis vom\nUmgang von A._____ mit den Athletinnen des X._____ sowie allfälliger Beschwerden der Athletinnen und Eltern diesbezüglich zu befragen und/oder von\nihm zu derselben Fragestellung eine schriftliche Stellungnahme einzuholen.\n9. In Bezug auf die Anträge in prozessualer Hinsicht sei der Stiftung Swiss Sport\nIntegrity die Gelegenheit einzuräumen, Ergänzungsfragen an die erwähnten\nPersonen zu stellen.\nIn materieller Hinsicht:\n1. Es sei durch die Disziplinarkammer des Schweizer Sports durch A._____ begangene Verstösse gegen die Art. 2.1.1 und 2.1.2 Swiss Olympic Ethik-Statut des\nSchweizer Sports sowie Art. 6 Ethik-Charta für den Schweizer Sport von Swiss\nOlympic festzustellen.\n2. Es sei A._____ zu verpflichten, auf eigene Kosten ein Coaching von mindestens\n30 Stunden zu absolvieren, in welcher sie das eigene Verhalten als Trainerin sowie die angewandte psychische Gewalt gegenüber Minderjährigen im Leistungssport reflektiert, dabei sei:\n2.1 A._____ zu verpflichten, vorliegenden Untersuchungsbericht sowie den\nEntscheid der Disziplinarkammer des Schweizer Sports der/dem betreffenden Coach:in vorzulegen.\n2.2 A._____ zu verpflichten, sich zum Voraus die Geeignetheit des gewählten\nCoachingangebots von der Stiftung Swiss Sport Integrity bestätigen zu lassen.\n2.3 A._____ zu verpflichten, gegenüber der Stiftung Swiss Sport Integrity nach\nAbschluss des mindestens 30-stündigen Coachings gemäss materieller Antrag Ziff. 2 den Nachweis zu erbringen, dieses erfolgreich absolviert zu haben.\n3. Es sei gegen A._____ eine teilbedingte Sperre von drei Jahren betreffend das\nTrainieren minderjähriger Athlet:innen zu verhängen. Mindestens bis zur Vorlage des Nachweises gemäss materieller Antrag Ziff. 2.3 sei ihr zu verbieten, in\nder Schweiz minderjährige Athlet:innen zu trainieren.\n4. Es sei A._____ zu verpflichten, ab Wiederaufnahme der Tätigkeit als Trainerin\nsowie anschliessend quartalsweise gegenüber dem Schweizerischen Turnverband nachzuweisen, für die Dauer von mindestens zwei Jahren ein das Erlernte\nfortführendes, regelmässiges, geeignetes Coaching für das Trainieren minderjähriger Athlet:innen in Anspruch zu nehmen (inklusive regelmässiger direkter\nÜberwachung am Trainingsort); sie sei dabei zu verpflichten, die Geeignetheit\nder/des Coach:in bzw. Coachings vom Schweizerischen Turnverband vorab prüfen und die Aufnahme der Tätigkeit als Trainerin damit zusammenhängend bewilligen zu lassen.\n5. Es sei A._____ für die Dauer von drei Jahren jegliche Tätigkeit als Organmitglied\neines Sportvereins oder -verbands zu untersagen.\n6. Es sei gegenüber A._____ eine Geldbusse in Höhe von CHF 1 '000 auszusprechen.\n7. Ein Teil der Kosten des Untersuchungsverfahrens vor der Stiftung Swiss Sport Integrity im Betrag von CHF 2'000 sei A._____ zu überbürden.\n\n7\n8. Die Kosten des Verfahrens vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports seien\nA._____ aufzuerlegen.\nEventualiter: Der Stiftung Swiss Sport Integrity seien keine Verfahrenskosten aufzuerlegen.\n9. Es sei zugunsten der Stiftung Swiss Sport Integrity durch A._____ zu begleichender Ersatz der Parteikosten zu sprechen.\nEventualiter: Es seien keine Parteikosten zulasten der Stiftung Swiss Sport Integrity zu sprechen.\n10. Der Entscheid der Disziplinarkammer des Schweizer Sports sei im Sinne von Art.\n6.3 Abs. 2 Ethik-Statut zu veröffentlichen, unter namentlicher Nennung von\nA._____.\n11. Swiss Olympic sei mit dem begründeten Entscheid der Disziplinarkammer des\nSchweizer Sports zu bedienen.\n12. Das Bundesamt für Sport sei durch die Disziplinarkammer des Schweizer Sports\n(ausschliesslich) mit dem Dispositiv deren Entscheids zu bedienen.\n13. Der Schweizerische Turnverband sei von der Disziplinarkammer des Schweizer\nSports in geeigneter Weise über die mit dem begründeten Entscheid der Disziplinarkammer des Schweizer Sports zusammenhängenden, vom Schweizerischen\nTurnverband wahrzunehmenden Aufgaben in Kenntnis zu setzen.\n\nIII. Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht\nA. Vorbemerkung\n\n28. Die DK hat ihre Tätigkeit gemäss einem Beschluss des Sportparlaments von Swiss Olympic\nam 30. Juni 2024 eingestellt. Gemäss diesem Beschluss gehen sämtliche Kompetenzen der\nDK an die Stiftung Schweizer Sportgericht über. Am 13. August 2024 fand die Überweisung\nan das Sekretariat des Sportgerichts statt.\n\nB. Eröffnung des Verfahrens, Verfahrensleitung\n\n"}