{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-02-26", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-15_2025-02-26.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-15---Entscheid-vom-26-02-25_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "3a6fd70cca3d57cce2319ba771b4ebf8"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/15"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 26.02.2025 SSG 2024/E/15"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 26.02.2025 SSG 2024/E/15"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 26.02.2025 SSG 2024/E/15"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:17:00", "Checksum": "5e71bca070fe96bc0783ac2479a2e890", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 26.02.2025 SSG 2024/E/15\n\n 5\nSie wies darauf hin, dass es während des Trainings unter anderem auch unruhig sei, da auch\nSchulkinder, andere Sportler sowie fremde Kinder sich in der Halle aufhielten. Sie sei eine\nlaute Person, setze jedoch die Kinder weder herab noch verängstige sie sie. Ebenso machte\ndie angeschuldigte Person geltend, dass keine Angstkultur bestehe, dies auch vor dem Hintergrund, dass die Athletinnen mit ihr zusammen essen gehen würden.\n\n25. In ihrer Stellungnahme machte die angeschuldigte Person geltend, es handle sich bei den\nVorwürfen lediglich um Pauschalvorwürde. Seitens SSI seien keine entlastenden Stimmen\nund ebenso wenig die angeschuldigte Person selbst angehört worden.\n\n26. Die Athletinnen sowie ihre Eltern und andere Personen gaben im Rahmen des Untersuchungsverfahrens zu Protokoll, die angeschuldigte Person sei sehr launisch gewesen und\nhabe dementsprechend bei schlechter Laune auch viel geschrien. Die angeschuldigte Person\nhabe das Gewicht der Athletinnen kritisiert. Ebenso gaben Athletinnen zu Protokoll, sie hätten sich ungleich behandelt und erniedrigt gefühlt. Die Athletinnen sowie andere Personen\ngaben an, die Athletinnen würden während des Trainings sehr viel weinen Unter den Vorfällen, die konkret von den befragten Personen geschildert wurden, waren unter anderem die\nfolgenden:\n• Die Athletin F._____ sei von der angeschuldigten Person als \"Psycho\" bezeichnet worden;\n• die Athletin G._____ sei gegen ihren Willen von der angeschuldigten Person gefilmt\nworden;\n• die angeschuldigte Person habe so fest in der Halle geschrien, dass die Ballettlehrerin\nD._____ das Training verlassen habe;\n• die angeschuldigte Person habe eine Athletin, die aufgrund des Schreiens und Schikanierens durch die angeschuldigte Person habe weinen müssen, auf die Toilette geschickt, um sich \"auszuweinen\", wobei man das Schluchzen der Athletin von der Toilette bis in die Halle gehört habe, und\n• die angeschuldigte Person habe anlässlich eines Wettkampfes in V._____ eine Athletin mit ukrainischer Herkunft äusserst aggressiv auf russisch angeschrien.\n\nB. Verfahren vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports\n\n27. Der Untersuchungsbericht, datiert vom 28. Mai 2024, wurde von SSI in Sachen SSI und\nA._____ betreffend diverser Ethikverstösse mit folgenden Anträgen an die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (\"DK\") eingereicht:\n\n\"In prozessualer Hinsicht:\n1. Es sei durch die Disziplinarkammer des Schweizer Sports in Feststellung ihrer Zuständigkeit ein Verfahren gegen A._____ zu eröffnen.\n2. Das in Übereinstimmung prozessualem Antrag mit Ziff. 1 eröffnete Verfahren sei\nin deutscher Sprache zu führen.\n3. Es sei durch die Disziplinarkammer des Schweizer Sports ein ergänzendes Prüfverfahren durchzuführen.\n4. Es seien die im vorliegenden Bericht anonym auftretenden Personen 'Anonym 3'\nsowie die Mutter von 'Anonym 1' nach vorgängiger Rücksprache mit Swiss Sport\nIntegrity sowie unter fortgesetzter Wahrung der Anonymität von der Disziplinarkammer des Schweizer Sports zum Sachverhalt, insbesondere zum Umgang von\nA._____ mit den Athletinnen des X._____, zu befragen.\n5. Es sei die ehemalige Balletttrainerin des X._____, D._____, von der Disziplinarkammer des Schweizer Sports zum Sachverhalt, insbesondere zum Umgang von\nA._____ mit den Athletinnen des X._____, zu befragen.\n\n"}