{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-02-26", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-15_2025-02-26.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-15---Entscheid-vom-26-02-25_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "3a6fd70cca3d57cce2319ba771b4ebf8"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/15"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 26.02.2025 SSG 2024/E/15"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 26.02.2025 SSG 2024/E/15"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 26.02.2025 SSG 2024/E/15"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:17:00", "Checksum": "5e71bca070fe96bc0783ac2479a2e890", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 26.02.2025 SSG 2024/E/15\n\n9. Am 10. Juni 2022 erstattete der dannzumal amtierende Präsident des X._____, C._____,\nMeldung bei der SSI. Darin schilderte er, dass im vergangenen Jahr eine Abklärung betreffend die angeschuldigte Person durchgeführt worden sei. In den vergangenen Monaten\nseien weitere Vorwürfe gegen sie dazugekommen. Diese beträfen unter anderem Schreien\nin der Halle durch die angeschuldigte Person sowie unsensible Handhabungen der Gewichtsthematik.\n\n10. Ebenfalls am 10. Juni 2022 erstattete die damalige Balletttrainerin des X._____, D._____,\nMeldung bei der SSI. Dabei berichtete sie, eine 12-jährige Athletin, E._____, sei am 10. Februar 2022 von der angeschuldigten Person angeschrien worden, bis sie geweint habe.\nEbenso führte D._____ in der Mitteilung aus, sie habe bereits am 27. April 2022 gegenüber\ndem Vorstand des X._____ eine Mitteilung gemacht. In dieser Mitteilung hatte D._____ unter anderem deponiert, die angeschuldigte Person habe die Athletin F._____ wiederholt als\n\"Psycho\" bezeichnet. Auch sei die damals 8-jährige G._____ 2020 von der angeschuldigten\nPerson gezwungen worden, dasselbe Körperelement 100-mal zu wiederholen. Aufgrund\ndessen soll G._____ vor Schmerzen im Rücken geweint haben. Die angeschuldigte Person\nhabe dies wahrgenommen, es sei ihr aber egal gewesen. Sie habe daraufhin G._____ gesagt,\nsie solle ihrer Mutter sagen, sie sei für diese Sportart nicht geeignet. D._____ führte weiter\naus, sie habe am 2. Juni 2022 dem Vorstand des X._____ per E-Mail einen Vorfall vom Vortag\ngemeldet, an welchem die angeschuldigte Person bereits fünf Minuten nach Trainingsbeginn ausgerastet sei und Athletinnen angeschrien habe, weil sie mit dem Trainingsablauf,\nden D._____ durchgeführt hatte, nicht zufrieden gewesen sei. Nachdem die angeschuldigte\nPerson gegenüber D._____ lauthals Vorwürfe zu erheben begonnen habe, habe D._____ das\nTraining verlassen, weil sie sich und die Athletinnen nicht länger dieser Situation habe aussetzen wollen. Sie habe daraufhin gesundheitliche Beschwerden bekommen und sich ins\nKantonsspital zu einer Untersuchung begeben müssen.\n\n11. Am 17. Juni kontaktierte der Chef Spitzensport des Turnverbands Y._____, H._____, SSI. Er\nberichtete, er habe grundsätzlich selbst eine Meldung machen wollen, andere seien ihm\njedoch zuvorgekommen. Er führte aus, er habe bereits im April 2021 anlässlich seines ersten\nBesuches ein seltsames Gefühl gehabt. Die Kinder hätten auf ihn eingeschüchtert gewirkt.\nEr habe das damals C._____ gemeldet, diese Beobachtung sei aber von diesem negiert worden. Aufgrund der Meldung der Familie I._____ sei er zusammen mit J._____, einem Vorstandsmitglied des X._____, und K._____ vom Vertrauensteam Z._____ für die Untersuchung im Fall Alina I._____ eingesetzt worden.\n\n12. Am 23. und 25. Juni sowie am 5. Juli 2022 wurde die von D._____ eingereichte Meldung\ndurch sie ergänzt. Sie reichte ein Video ein, auf welchem im Hintergrund angeblich hörbar\nsei, wie die angeschuldigte Person in der Halle gegenüber den Athletinnen die Intelligenz\nvon Kindern in der Schweiz und das Schweizer Bildungssystem hinterfrage. Ebenso ergänzte\nD._____ ihre Meldung bezüglich eines Vorfalls, der sich bei der Qualifikation der Jugend\nP2/P3 stattgefunden habe. Dabei habe die angeschuldigte Person zu G._____ gesagt, sie\nsolle ihre Sachen packen, da sie geweint habe. Die Videoaufnahmen wurden von SSI\n\n3\nschliesslich angesichts der Unsicherheit, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Erstellen oder Verwenden der Aufnahmen eingehalten wurden, und wegen der schlechten\nQualität nicht zu den Akten genommen.\n\n13. Am 8. September 2022 ergänzte der STV seine Meldung vom 18. Mai 2022 mit der Mitteilung, ein ausführlicher Brief der Eltern einer betroffenen Athletin des X._____ habe sie erreicht. Die Vorwürfe betrafen auch hier das Verhalten der angeschuldigten Person, ihre unsensiblen Äusserungen das Gewicht der Athletinnen betreffend, das Anschreien von Athletinnen und Hilfstrainerinnen sowie der Umstand, dass Athletinnen ausgeschlossen und Familien zum Schweigen gebracht würden, wenn Athletinnen oder deren Eltern sich kritisch\nbetreffend die angeschuldigte Person äusserten. Im X._____ herrsche eine Angstkultur, bei\nder die Athletinnen wüssten, dass sie «bestraft» würden, wenn die Eltern sich bei der angeschuldigten Person beschwerten.\n\n1. Vorabklärungen\n\n14. Aufgrund der Meldungen kontaktierte SSI ab Juli 2022 zunächst mehrere Athletinnen beziehungsweise deren gesetzlichen Vertretungen und führte in der Folge Befragungen durch. Im\nVerlaufe des Untersuchungsverfahrens wurden SSI zusätzlich von Athletinnen, Eltern und\nweiteren Personen mit engem Bezug zum X._____ über unterschiedliche Kanäle verschiedene Informationen zugetragen. Dabei bestehen gemäss SSI auf im X._____ grundsätzlich\nzwei Lager: Auf der einen Seite stünden Eltern und Athletinnen, die angegeben hätten, vorbehaltlos hinter der angeschuldigten Person zu stehen und auf der anderen Seit solche, die\nsich in der Tendenz negativ betreffend ihre Verhaltensweise und Trainingsmethoden äusserten.\n\n"}