43 aufwies und die Hauptverhandlung als Videokonferenz stattgefunden hat (und vergleichsweise kurz war, da die angeschuldigte Person gar nicht erschien), werden die Kosten des Verfahrens vor dem Schweizer Sportgericht auf CHF 3000.00 festgelegt. Dabei ist festzuhalten, dass dieser Betrag bei Weitem nicht kostendeckend ist.