6 Verfahrensreglement der Stiftung Swiss Sport Integrity betreffend Ethikverstösse und Missstände vom 1. Januar 2022 (Version in Kraft seit 15. Februar 2023, "VerfRegl SSI"). 42 zum Zeitpunkt der Tat geltende Ethik-Statut es nicht zulässt, die angeschuldigte Person zur Erstattung der Ermittlungskosten oder eines Teils davon zu verurteilen.