229. Weiter ist Rechtsbegehren Ziff. 6 von SSI, die angeschuldigte Person habe innert Jahresfrist ab Urteilsverkündung den schriftlichen Nachweis des erfolgreich absolvierten Verhaltenscoachings zu erbringen und einen Kopie davon an das Schweizer Sportgericht einzureichen basierend auf den obenstehenden Ausführungen und insbesondere den Ausführungen zum Rechtsbegehren Ziff. 5 von SSI, dahingehend zuzustimmen, dass der Nachweis an SSI zu erbringen, nicht jedoch an das Schweizer Sportgericht. Letzteres ist nicht zuständig für die Überwachung der Einhaltung der angeordneten Massnahmen.