228. Dem Antrag von SSI, die angeschuldigte Person sei zu verurteilen, innert Jahresfrist ab Urteilsverkündung auf eigene Kosten bei einer unabhängigen und anerkannten Fachperson ein Verhaltenscoaching im Umfang von mindestens 25 Coaching-Stunden à 45 Minuten im Bereich psychische Gewalt, sexuelle Gewalt und Ethik im Umgang mit minderjährigen Athletinnen und Athleten zu absolvieren ist im Grundsatz zu zustimmen. Im Hinblick auf die präzisierenden Ausführungen seitens SSI, dass es sich um einen Redaktionsfehler handle, dass der Antrag nicht beinhaltet, dass die angeschuldigte Person die unabhängige und