227. Basierend auf den vorliegenden Beweismitteln und den obigen Ausführungen ist die angeschuldigte Person erhebliche Defizite im Umgang mit jugendlichen Athletinnen und Athleten aufweist und insbesondere als Trainer für weibliche Personen ungeeignet erscheint. Die Sperre von fünf Jahren ab Urteilsverkündung für Trainings minderjährigen Athletinnen und Athleten scheint vor diesem Hintergrund angemessen.