Die angeschuldigte Person hat auch nicht vorgebracht, sie können aufgrund ihres Krankenzustandes oder eines anderen Grundes nicht im Verfahren mitwirken, geschweige denn hat sie ein Arztzeugnis vorgelegt. Das letzte Arztzeugnis, welches dem Schweizer Sportgericht vorliegt, wurde im Rahmen des Untersuchungsverfahrens eingereicht, datiert vom 1. Dezember 2023 eingereicht, mit welchem die angeschuldigte Person bis und mit 10. Januar 2024 krankgeschrieben war. Im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung war dieses Arztzeugnis dementsprechend seit rund 6 Monaten nicht mehr gültig.