Die angeschuldigte Person ist nach Auffassung des Sportgerichts der Hauptverantwortliche dafür, dass im Team eine "Angstkultur" herrschte. Die nach dem Bekanntwerden der "Magglingen Protokolle" im Turnsport im Schweizer Sport ergriffenen Massnahmen sollen gerade bewirken, dass es eine solche Angstkultur nicht mehr gibt. Das scheint die angeschuldigte Person noch nicht verstanden zu haben. Zweifelhaft ist auch die Rolle des Vorstands des X._____SV, was das Sportgericht in diesem Verfahren aber nicht zu beurteilen hat.