• Insgesamt ist damit den Ausführungen von SSI ist im Wesentlichen zuzustimmen. Die angeschuldigte Person legte gegenüber minderjährigen Athletinnen über einen längeren Zeitraum ein Verhalten an den Tag, unter welchem die Athletinnen offensichtlich und glaubhaft litten, was teilweise dazu führte, dass sie ihre Laufbahn im Leistungssport aufgaben. Teilweise litten sie auch nach Beendigung der Laufbahn weiter. Die angeschuldigte Person ist nach Auffassung des Sportgerichts der Hauptverantwortliche dafür, dass im Team eine "Angstkultur" herrschte.