Erschwerend kommt hinzu, dass die angeschuldigte Person damit rechnen durfte, dass ihre Position durch den Vorstand geschützt und gestärkt wurde. Allfällige Meldungen von Athletinnen wurden nicht ernst genommen und auch nach Meldung 39 bei SSI "vertuscht" oder zumindest heruntergespielt. Die erstellten sexualisierten Handlungen waren herabwürdigend und verletzten die sexuelle Integrität.