• Die Schwere des Fehlverhaltens werde auch von der Anzahl der Vorfälle und die Dauer der Grenzverletzungen beeinflusst. Es würde schon eine einzelne Belästigungshandlung ausreichen, um die wichtige Vertrauensgrundlage zwischen einer Athletin und ihrem Trainer zu belasten oder zerstören. Vorliegend hätten die Athletinnen anhaltende und wiederholende Belästigungen geschildert, weshalb das Fehlverhalten als schwerwiegend zu betrachten seien.