Die Athletinnen hätten sich daher nicht einfach von der angeschuldigten Person loslösen können, zumal er sich auf den Schutz durch den X._____SV verlassen konnte, und die Athletinnen hätten das Fehlverhalten der angeschuldigten Person wiederholt ertragen müssen. Die Ethikverstösse seien daher schwerer zu gewichten, als Verstösse gegen das Ethik-Statut von voneinander unabhängigen Personen.