Auch die Berührungen an der Hüfte werden nicht bestritten, sie würden dem Aufwärmen dienen oder Demonstrationszwecken. Die angeschuldigte Person bestritt auch die Aussage einer Athletin nicht, dass sie sich der Athletin gegenüber mit "Komplimenten" zu ihrem Körper geäussert habe, nachdem er sie zufällig durchs Fenster gesehen hatte, als sie nackt aus der Dusche kam (Rz. 99). 211. Einige Vorhalte scheint die angeschuldigte Person (sinngemäss) zu bestreiten oder sie kann sich nicht daran erinnern, so habe sie nie eine Athletin geschlagen (Rz. 96 und 98) oder sie