16, 29, 41). Die angeschuldigte Person äusserte sich überdies auch sonst unnötig zum Körper der Athletinnen (vgl. etwa die Bemerkung zu einer Athletin, nachdem sie eine Athletin zufällig durchs Fenster nach dem Duschen nackt im Hotelzimmer gesehen hatte, ihr Körper sehe so aus wie es sein müsse, vgl. Rz. 67).