Weiter fasse die angeschuldigte Person die Athletinnen verschiedentlich an den Hüften an, teils ungefragt, teils gegen deren Willen. SSI brachte zudem diverse Vorfälle vor, die tatbestandsmässig seien, so den Vorfall, als der Trainer eine Athletin in den Kreis der Trainingsgruppe geholt hatte, sie in eine vorüber gebeugte Position brachte und so tat, als würde er ihr auf das Gesäss schlagen und jeweils kurz vor dem Gesäss die Bewegung stoppte. Er habe gesagt, dass wenn etwas nicht okay sei, dass er sie dann so mit dem Stock oder Zange schlagen würde (vgl. Rz.